Aktualisierung des Glücksspielstaatsvertrages: Welche Punkte stehen zur Diskussion?
Regulär soll die turnusmäßige Überprüfung des seit 2021 aktiven Glücksspielstaatsvertrags Ende 2026 erfolgen. Für die Innenminister Deutschlands ist das zu spät, im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2025 wurde das zum Thema. Es stellte sich heraus, dass viele Politiker die jetzige Rechtslage für zu schwach halten, insbesondere wenn es um den Kampf gegen den weiterhin florierenden Schwarzmarkt geht.

Im Rahmen der IMK einigte man sich darauf, dass gewisse Bereiche des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) bereits jetzt verändert werden sollen. Da es aus Sicht der Minister dringend ist, will man augenscheinlich nicht mehr bis Ende 2026 warten.
Beschlossen ist noch nichts, die IMK hat aber zugestimmt, dass der Entwurf für den „Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags“ 2021 weitergehen soll. Die Länder wurden im Rahmen der Konferenz ersucht, die notwendigen nächsten Schritte einzuleiten. Dazu gehören Ratifizierungen in den Landtagen und nötige Unterzeichnungen. Erst wenn alle Länderparlamente den neuen Staatsvertrag ratifizieren, wird er zu geltendem Recht. Aber was kommt dann?
Das ist der Status Quo in Deutschland
Derzeit gilt der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 in Deutschland. Das Spiel im Casino ist online wie offline erlaubt, wenn es sich beim Anbieter um ein lizenziertes Angebot handelt. Online werden primär Automatenspiele angeboten, in Spielbanken ist auch die Durchführung von Tischspielen erlaubt. Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags müssen eingehalten werden, sie dienen in erster Linie dem Spielerschutz.
Um legal operieren zu dürfen, müssen Betreiber von Glücksspielangeboten eine Lizenz beantragen. Wird sie erteilt, dürfen deutsche Spieler am Spielangebot teilnehmen. Der Spielerschutz ist nach Ansicht zahlreicher Experten nach wie vor nicht ausreichend und daher sind jetzt Änderungen gefragt.
Härteres Vorgehen gegen illegales Glücksspiel gefragt
Bislang können Behörden nur wenig gegen illegale Wettangebote und Online-Casinos machen. Ein Kernstück des vorliegenden Beschlusses beschäftigt sich genau mit diesem Thema. Die Aufsichtsbehörden sollen künftig berechtigt sein, illegale Anbieter von Glücksspielen sperren und sogar entfernen zu lassen. Das soll über Intermediärdienste und Provider erfolgen, wenn ein direktes Vorgehen gegen den Betreiber aufgrund des Standorts oder anderer Umstände nicht möglich ist.
Die Neuerung ist, dass ganze Seiten blockiert werden sollen. Die bisherige Gesetzeslage erlaubt lediglich die Entfernung einzelner Inhalte.
Der bisherige GlüStV reicht für Maßnahmen nicht aus, wie im März im Rahmen einer Gerichtsverhandlung festgestellt wurde. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hatte versucht, eine Zweitlotterie in Deutschland zu blockieren. Das Gericht stellte fest, dass die bisherige Gesetzgebung solche Maßnahmen nicht rechtfertigt. GGL-Chef Roland Benter war daraufhin an die Öffentlichkeit getreten und hatte eine Reform der gesetzlichen Vorgaben gefordert.
Gesetzliche Anpassung ans EU-Recht (Digital Services Act)
Die Normen sollen und müssen einer neuen Rechtslage angepasst werden. Das ehemalige Telemediengesetz (TMG) existiert nach heutigem Stand nicht mehr . Es muss juristisch nun auf den Digital Services Act verwiesen werden, um die rechtliche Grundlage für Maßnahmen zu erhalten.
Verantwortlichkeit soll gestrichen werden
Bislang konnten Behörden nur dann Maßnahmen ergreifen, wenn ein Anbieter nachweisbar für ein illegales Angebot verantwortlich war. Provider und andere Dienstleister, die nur als „Handlanger“ fungierten, konnten sich immer aus der Verantwortung ziehen. Maßnahmen der Behörden liefen damit ins Leere, denn Eingriffsmöglichkeiten gab es nur in der Theorie.
Im neuen Entwurf wird das Merkmal der Verantwortlichkeit gestrichen. Die Behörde darf künftig auch dann handeln, wenn ein Anbieter nur ein reiner Mittler ist und technisch durchleitet.
Vereinfacht heißt das: Wenn ein Provider mit der Weiterleitung von Daten die Bereitstellung eines illegalen Casinos ermöglicht, können Behörden nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags einen Riegel vorschieben. „Mittler“ können gezwungen werden, Angebote zu sperren und zu löschen.
Stärkere Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden geplant
Mit dem neuen Vertragswerk wird der Zusammenarbeit mit Behörden aus dem Ausland der Weg geebnet. Deutschen Behörden und Aufsichtsstellen soll es künftig möglich sein, ausländische Behörden um Informationen zu ersuchen. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit von international tätigen Betreibern besser einzuschätzen. Eine Maßnahme, die sich zum Ende hin vor der Lizenzvergabe lohnt.
Kooperationen soll es aber auch während der Betriebszeit von Glücksspielunternehmen geben. Diese könnten dabei helfen, grenzüberschreitend zu kontrollieren und eine Schwachstelle gezielt zu schließen.
Gut zu wissen: Zulässig sollen nur Abfragen zur Zuverlässigkeitsprüfung sein, andere Zwecke sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
OASIS Abfrage-System darf nicht weitergegeben werden
Auch in der aktuellen Fassung des Glücksspielstaatsvertrags war klar, dass das System zur Zugangserkennung nicht an dritte Personen weitergegeben werden darf. Beachtung fand die Vorgabe in der Vergangenheit aber scheinbar zu wenig. Im neuen Entwurf weist man klar darauf hin, dass die Zugangskennung ausschließlich von den jeweiligen Internetdomains oder Betriebsstätten genutzt werden darf.
Im Wettbereich konnte man sich nicht gänzlich einigen
Ein Zusatzentwurf beschäftigte sich mit dem Sportwettenbereich und hier insbesondere mit Wetten auf Amateur- und Jugendligen. Im Fokus standen Datenscouts, die gezielt vor Ort bei Spielen Daten sammeln (Tore, Fouls, Spielstände) und diese an Wettanbieter oder Datenverkäufer weitergeben. Diese Praxis schafft die Grundlage dafür, dass auch auf niedrigste Ligen gewettet werden kann, selbst wenn es keine Zulassung in Deutschland gibt.
Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass die gezielte Mitwirkung an solchen Angeboten verboten werden soll.
Wer Daten von Amateur- und Jugendspielen erfasst oder weiterleitet, soll nicht mehr die Möglichkeit bekommen, die Basis für illegale (internationale) Wettmärkte zu schaffen. Es geht darum, die Integrität des Sports zu schützen. Manipulationen sind in unteren Ligen besonders leicht möglich, denn Spieler werden für ihre Teilnahme nur geringfügig entschädigt. Man geht davon aus, dass schlecht bezahlte Spieler eher auf Bestechung eingehen und der Sport damit zum Opfer von Manipulation werden könnte.
Ein generelles Verbot von Sportwetten auf Amateurligen haben die Bundesländer dann aber doch nicht beschlossen. Man konnte sich nicht darauf einigen, auch wenn einige Länder in die Richtung drängten. Sowohl praktische als auch rechtliche Bedenken wurden von anderen Bundesländern eingebracht. Man einigte sich schließlich auf den Ansatz, den Datenfluss zu unterbinden. Vor allem die internationale Vermarktung soll damit angegriffen und unterbunden werden.
Handlungen sind nötig – Wachstum schreitet fort
Aus Sicht von Interessenverbänden und Ministern ist es jetzt die richtige Zeit zum Handeln und das deckt sich mit dem wirtschaftlichen Aspekt. Der Glücksspielmarkt wächst weiter, legale Anbieter dürfen sich über zunehmenden Zuwachs freuen.
Wichtig ist daher zu diesem Zeitpunkt vor allem, den illegalen Markt mit allen verfügbaren Maßnahmen zurückzudrängen und die Kompetenzen der deutschen Behörden zu stärken. Darauf zielen die Reformpläne ab und davon profitieren am Ende auch legale Anbieter. Weniger illegale Konkurrenz könnte das Wachstum noch stärker ankurbeln.